
Auf der B272 bei Essingen überholte eine 65-Jährige trotz Gegenverkehrs eine Kolonne – und flüchtete. Die Polizei Landau sucht jetzt Zeugen.
Am 21. September 2026 gegen 10:09 Uhr ereignete sich auf der B 272 in Fahrtrichtung A 65, kurz vor dem Essinger Kreisel, ein Verkehrsunfall, der hätte schlimmer ausgehen können. Eine 65-jährige Pkw-Fahrerin überholte trotz Gegenverkehrs eine Fahrzeugkolonne mit insgesamt fünf Fahrzeugen – ein Manöver, das für alle Beteiligten gefährlich wurde.1
Eine entgegenkommende 52-jährige Pkw-Fahrerin erkannte die Gefahr und versuchte noch, nach rechts auszuweichen. Doch eine Kollision konnte nicht vollständig verhindert werden: Die Außenspiegel der beiden Fahrzeuge stießen zusammen. Der dabei entstandene Sachschaden wird auf rund 2.500 Euro geschätzt.1
Was den Vorfall besonders brisant macht: Die 65-jährige Unfallverursacherin entfernte sich nach dem Zusammenstoß einfach vom Unfallort, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern oder die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Damit beging sie gleich zwei strafbare Handlungen – nämlich die Gefährdung des Straßenverkehrs durch das riskante Überholmanöver und das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.1
Doch zum Glück gibt es aufmerksame Menschen auf unseren Straßen! Ein Zeuge hatte sich das Kennzeichen des Fahrzeugs notiert. Dieser entscheidende Hinweis ermöglichte es der Polizei, die Unfallverursacherin im Rahmen der weiteren Ermittlungen zu identifizieren. Bei der anschließenden Überprüfung des Fahrzeugs wurden korrespondierende Schäden festgestellt, die zur Tatzeit passen.1
Für die 65-jährige Fahrerin hat das gefährliche Manöver nun ernste rechtliche Folgen. Sie muss sich wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie des unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafrechtlich verantworten.1 Beide Delikte sind im deutschen Straßenverkehrsrecht keine Kavaliersdelikte – gerade das Überholen trotz Gegenverkehrs mit einer fünfköpfigen Fahrzeugkolonne hätte unter anderen Umständen fatale Folgen haben können.
Auch wenn die Verursacherin bereits ermittelt werden konnte, ist die Polizei weiterhin auf der Suche nach Zeugen, die den genauen Unfallhergang beobachtet haben. Wer war am 21. September 2026 gegen 10:09 Uhr auf der B 272 in Fahrtrichtung A 65 unterwegs und hat etwas gesehen? Dann bitte unbedingt melden!1
Du kannst dich direkt bei der Polizeiinspektion Landau melden:
Jede Beobachtung – auch wenn sie dir klein oder unwichtig erscheint – kann für die Ermittlungen wertvoll sein. Der Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig aufmerksame Zeugen im Straßenverkehr sind. Ohne den Hinweis auf das Kennzeichen wäre die Fahrerin womöglich unerkannt davongekommen.1
Die B 272 ist eine wichtige Verbindungsstraße in unserer Region und täglich von vielen Menschen benutzt. Gerade an Stellen wie dem Essinger Kreisel, wo der Verkehr oft dichter wird, gilt: Überholmanöver wollen gut überlegt sein. Wer trotz Gegenverkehrs und einer fünfköpfigen Kolonne überholt, setzt nicht nur sich selbst, sondern alle anderen Verkehrsteilnehmer einer enormen Gefahr aus.
Wir von Antenne Landau – dein Draht zu uns und zur Region – halten dich weiterhin über alle wichtigen Ereignisse in und um Landau auf dem Laufenden. Bleib sicher auf den Straßen und pass auf dich und andere auf!
Was genau ist auf der B272 bei Essingen passiert?
Am 21. September 2026 überholte eine 65-jährige Pkw-Fahrerin auf der B 272 in Fahrtrichtung A 65, kurz vor dem Essinger Kreisel, trotz Gegenverkehrs eine Fahrzeugkolonne mit fünf Fahrzeugen. Dabei kollidierten die Außenspiegel ihres Fahrzeugs mit dem einer entgegenkommenden 52-jährigen Pkw-Fahrerin. Der Sachschaden beläuft sich auf rund 2.500 Euro.1
Hat sich die Unfallverursacherin vom Unfallort entfernt?
Ja. Die 65-jährige Fahrerin entfernte sich nach dem Unfall, ohne die Schadensregulierung zu ermöglichen oder die erforderlichen Feststellungen zuzulassen. Dies ist als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort strafbar.1
Wie wurde die Unfallverursacherin ermittelt?
Ein aufmerksamer Zeuge hatte sich das Kennzeichen des Fahrzeugs notiert. Anhand dieses Hinweises konnte die Polizei die 65-Jährige identifizieren. Bei der Überprüfung ihres Fahrzeugs wurden korrespondierende Schäden festgestellt.1
Welche Strafen drohen der Fahrerin?
Die 65-Jährige muss sich wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie des unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafrechtlich verantworten. Beide Delikte können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.1
Wie können Zeugen die Polizei kontaktieren?
Wer den Unfallhergang beobachtet hat, kann sich bei der Polizeiinspektion Landau unter der Telefonnummer 06341-287-0 oder per E-Mail an pilandau@polizei.rlp.de melden.1






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