
Ein 20-Jähriger wurde in Hatzenbühl mit 3,44 Promille aufgegriffen und von der Polizei Wörth zum Schutz in Gewahrsam genommen. Alle Infos zum Vorfall.
In unserer Region passiert immer wieder etwas, worüber wir euch als euer lokaler Draht zu uns berichten möchten. Diesmal haben wir eine Meldung aus Hatzenbühl, die zeigt, wie die Polizei vor Ort handelt, wenn jemand sich selbst in Gefahr bringt – und das in einem Ausmaß, das kaum zu glauben ist.
In der Nacht auf den 13. August 2026 wurde die Polizei Wörth zu einer randalierenden männlichen Person in der Lindenstraße in Hatzenbühl gerufen. Als die Beamten eintrafen, trafen sie auf einen 20-jährigen Mann, der gerade versuchte, auf sein Fahrrad aufzusteigen – was ihm aufgrund seines Zustands schlicht nicht gelang.1
Der Grund dafür war schnell klar: Ein Atemalkoholtest ergab bei dem jungen Mann einen Wert von 3,44 Promille. Das ist mehr als das Dreifache der Grenze, ab der man in Deutschland als absolut fahruntüchtig gilt – und ein Wert, bei dem ernsthafte gesundheitliche Risiken bestehen.1
Da der 20-Jährige schlicht nicht mehr in der Lage war, sich selbst fortzubewegen – und damit auch nicht mehr für seine eigene Sicherheit sorgen konnte – entschieden die Beamten, ihn zu seinem eigenen Schutz für die Nacht in polizeiliches Gewahrsam zu nehmen.1 Der sogenannte Schutzgewahrsam ist ein Mittel, das die Polizei in solchen Fällen nutzen kann, um eine Person vor sich selbst oder vor möglichen Gefahren zu schützen.
Der Fall verdeutlicht, dass die Polizei in unserer Region nicht nur bei Straftaten eingreift, sondern auch dann, wenn jemand sich in einer hilflosen Lage befindet. Rückfragen zur Meldung beantwortet die Polizeiinspektion Wörth am Rhein unter der Telefonnummer 07271-9221-1802, Ansprechpartner ist Philipp Schmidt.1
Die Polizeidirektion Landau war in jener Nacht und am darauffolgenden Tag noch in weiteren Fällen in der Region unterwegs: In Hagenbach kam es am selben Abend zu einem Vorfall, bei dem ein 45-jähriger Mann seine Ex-Partnerin beleidigte und bedrohte und versuchte, sich gewaltsam Zutritt zu deren Wohnung zu verschaffen.1 Und in Annweiler kontrollierten Kräfte der Polizeiinspektion Landau in der Nacht zum 13. August 2026 das Nachtfahrverbot für Lkw auf der B10 – von neun kontrollierten Fahrern konnten vier keine erforderliche Ausnahmegenehmigung vorweisen.1
Der Fall aus Hatzenbühl ist eine deutliche Erinnerung: Wer stark alkoholisiert ist, gehört nicht mehr auf ein Fahrrad – und erst recht nicht allein auf die Straße. Mit 3,44 Promille ist man nicht nur für sich selbst eine Gefahr, sondern auch für andere. Die Polizei hat hier richtig gehandelt, indem sie den jungen Mann in Sicherheit gebracht hat.
Bleibt gesund, bleibt sicher – und bleibt informiert. Hier bei Antenne Landau halten wir euch über das, was in eurer Region passiert, auf dem Laufenden. Durch den Tag – und durch die Nacht!






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