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Parken für Pflegedienste & Hebammen: CDU Landau fordert Sonderparkerlaubnis

Die CDU Landau fordert eine Sonderparkerlaubnis für Pflegedienste, Hebammen und Sozialdienste. Was der Antrag konkret vorsieht, erfährst du hier.

Redaktion
·
18. August 2026
Bild ist mit Hilfe von KI generiert
Zuletzt aktualisiert: vor 16 Stunden

Willkommen zuhause – auch wenn der Parkplatz fehlt

Wer in Landau von ambulanten Pflegekräften, Hebammen oder sozialen Hilfsdiensten betreut wird, weiß: Diese Menschen sind oft unter enormem Zeitdruck unterwegs. Und genau da liegt das Problem – denn ein freier Parkplatz direkt vor der Haustür ist in der Innenstadt alles andere als selbstverständlich. Die CDU-Stadtratsfraktion in Landau will das jetzt ändern und hat einen klaren Antrag gestellt.1

Der Antrag: Was die CDU konkret fordert

Die CDU-Stadtratsfraktion hat einen Antrag an Oberbürgermeister Dr. Dominik Geißler und die Stadtverwaltung gestellt. Ziel ist die Einführung einer eigenen Sonderparkerlaubnis für ambulante Pflege-, Geburtshilfe- und Sozialdienste in Landau – inhaltlich orientiert am bewährten Modell der Stadt Kaiserslautern.1

Die Straßenverkehrsbehörde soll demnach auf Antrag Ausnahmegenehmigungen vom eingeschränkten Halteverbot sowie von der Parkraumbewirtschaftung erteilen. Berechtigt wären:1

  • Ambulante Pflegedienste nach SGB V und SGB XI
  • Freiberufliche Hebammen im Rahmen der Schwangeren- und Wochenbettbetreuung
  • Ambulante Sozial- und Familienpflegedienste

Alle genannten Gruppen dürften die Erlaubnis ausschließlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben in der häuslichen Pflege und Versorgung nutzen.1

Gebührenfrei, aber klar begrenzt

Die geplante Erlaubnis würde gebührenfreies Parken an Parkscheinautomaten, im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286 StVO) sowie in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb gekennzeichneter Flächen ermöglichen. Die Parkdauer wäre dabei auf maximal zwei Stunden begrenzt und muss per Parkscheibe dokumentiert werden.1

Ausgestellt würde die Genehmigung jeweils für ein Jahr – gegen eine kostendeckende Verwaltungsgebühr nach der bestehenden Gebührenordnung. Alternativ könnte die Finanzierung über eine Mischkalkulation aus den bestehenden Quartiersgebühren der Parkraumbewirtschaftung erfolgen. In beiden Fällen ohne zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts.1

Was die Erlaubnis nicht abdeckt

Genauso wichtig wie das, was erlaubt sein soll, ist das, was ausdrücklich ausgeschlossen bleibt. Die Sonderparkerlaubnis gilt laut CDU-Antrag streng zweckgebunden und nur am tatsächlichen Einsatzort – nicht am eigenen Betriebssitz, und nur dann, wenn kein zumutbarer privater Stellplatz verfügbar ist.1

Keinen Anspruch begründen laut dem Antrag außerdem:1

  • Reine Tätigkeiten der Lebensführung (etwa Essen auf Rädern oder Haushaltshilfe)
  • Hilfsmittellieferungen
  • Fahrdienste oder private Fahrten

Bürokratiearm und rechtssicher

Die Antragstellung soll möglichst unkompliziert online bei der Straßenverkehrsbehörde funktionieren – mit Fahrzeugschein, Qualifikationsnachweis und einem eigenen Formular nach Kaiserslauterer Vorbild. Durch den Tag! werden die Fachkräfte damit entlastet, anstatt sich mit Papierkram herumzuschlagen.1

Weil der Begriff „Medizinischer Dienst“ landesrechtlich bereits eigenständig belegt ist und weder Hebammen noch weitere ambulante Dienste umfasst, fordert die CDU außerdem eine eigene, rechtssichere Bezeichnung und klare Abgrenzung des berechtigten Personenkreises speziell für Landau.1

Die Begründung: Wertschätzung für systemrelevante Arbeit

CDU-Fraktionsvorsitzender Oliver Blanz macht in der Begründung des Antrags deutlich, warum er das Thema für so wichtig hält: Ambulante Pflegedienste, Hebammen und soziale Hilfsdienste bildeten das Rückgrat der häuslichen Versorgung in Landau. Sie ermöglichten älteren Menschen ein Leben in den eigenen vier Wänden und begleiteten junge Familien – und das alles unter erheblichem Zeitdruck.1

Fehlende oder unzuverlässige Parkmöglichkeiten kosteten wertvolle Einsatzzeit und wirkten wie mangelnde Wertschätzung gegenüber diesen Berufsgruppen. Angesichts des demografischen Wandels und der wachsenden Bedeutung häuslicher Pflege sei zudem mit steigendem Bedarf zu rechnen – ein guter Grund, jetzt zu handeln.1

Wie geht es weiter?

Der Antrag liegt nun der Stadtverwaltung vor. Die Verwaltung wurde gebeten, dem Stadtrat zeitnah einen konkreten Umsetzungsvorschlag inklusive Gebührenordnung und klarer Abgrenzung vorzulegen. Ob und in welcher Form der Vorschlag umgesetzt wird, entscheidet dann der Stadtrat.1

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Quellen

  1. CDU fordert Sonderparkerlaubnis für Pflegedienste, Hebammen und Sozialdienste in Landau – Pfalz-Express


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