
Ein 55-Jähriger stürzte in Jockgrim mit 2,48 Promille vom Fahrrad und wurde leicht verletzt. Was rechtlich auf ihn zukommt und warum Alkohol und Radfahren nie…
Dass Alkohol und Autofahren keine gute Kombination sind, wissen die meisten. Aber auch wer aufs Fahrrad steigt, sollte nüchtern sein – das hat ein Vorfall vom vergangenen Samstag in Jockgrim leider auf eindrucksvolle Weise gezeigt. Ein 55-jähriger Mann ist auf der Maximilianstraße in Fahrtrichtung Rheinzabern mit seinem Fahrrad gestürzt und dabei leicht verletzt worden.1
Laut Polizeidirektion Landau geriet der Mann mit seinem Fahrrad auf einen Bordstein und kam zu Fall. Ursache: alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von satten 2,48 Promille – also weit mehr als das Doppelte der Grenze, ab der auch für Radfahrende eine absolute Fahruntüchtigkeit angenommen wird.1
Der 55-Jährige wurde nach dem Sturz leicht verletzt. Im Anschluss an den Atemalkoholtest wurde ihm eine Blutprobe entnommen, um den Alkoholwert gerichtsfest zu dokumentieren. Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gegen ihn ein.1
Viele denken, mit dem Fahrrad kann man ein bisschen mehr trinken, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Das ist ein Irrtum! Auch Radfahrende können wegen Trunkenheit im Verkehr strafrechtlich belangt werden. Bei einem Wert ab 1,6 Promille spricht das Gesetz von absoluter Fahruntüchtigkeit – egal ob man auf zwei Rädern mit oder ohne Motor unterwegs ist. Wer dabei erwischt wird, muss mit einer Blutentnahme, einem Strafverfahren und im schlimmsten Fall sogar mit dem Verlust des Führerscheins rechnen.1
Noch gefährlicher ist jedoch das persönliche Risiko: Wer betrunken Rad fährt, gefährdet sich selbst und andere Verkehrsteilnehmende. Reaktionsvermögen, Gleichgewichtssinn und Urteilsfähigkeit sind bei einem solchen Promillewert massiv eingeschränkt. Der Sturz in Jockgrim ging glimpflich aus – das hätte auch ganz anders enden können.1
Gerade in der schönen Südpfalz, wo Radfahren zur Lebensqualität dazugehört, lohnt es sich, einen kühlen Kopf zu bewahren. Ob beim Ausflug durch die Weinberge oder auf dem Weg durch den Ort: Wer Alkohol getrunken hat, sollte das Fahrrad stehen lassen und lieber zu Fuß gehen oder eine andere Möglichkeit finden, sicher nach Hause zu kommen.1
Die Polizeiinspektion Wörth am Rhein, die diesen Fall bearbeitet, ist bei Rückfragen unter der Telefonnummer 07271-9221-0 erreichbar.1






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