
Ein Ex-Abiturient des Eduard-Spranger-Gymnasiums Landau klagt gegen das Land RLP wegen massivem Unterrichtsausfall. Was steckt hinter dem Fall?
Ein Fall, der aufhorchen lässt: Ein ehemaliger Schüler des Eduard-Spranger-Gymnasiums in Landau will das Land Rheinland-Pfalz verklagen. Der Grund? Massiver Unterrichtsausfall in der Oberstufe – und die Sorge, dass seine Abiturnote ihm den Weg in ein begehrtes Studium verbaut. Wir haben uns den Fall genauer angeschaut und erzählen dir, was dahintersteckt.1
Laut dem Verwaltungsgericht Neustadt, das dem SWR auf Anfrage Auskunft gab, behauptet der ehemalige Schüler, in bestimmten Leistungsfächern der Oberstufe habe bis zu 33 Prozent des Unterrichts gefehlt.1 Das ist kein kleiner Prozentsatz – das ist ein Drittel des Lernstoffs, den er in wichtigen Fächern verpasst haben will.
Sein Ziel ist klar: Er möchte sich für einen Studienplatz in den Fächern Medizin, Psychologie, Neuroscience oder molekulare Biologie bewerben. Und er befürchtet, mit seiner aktuellen Abiturnote den NC – den Numerus Clausus – nicht erfüllen zu können.1 Für ihn geht es also um nicht weniger als seine berufliche Zukunft.
Der ehemalige Abiturient möchte durch die Klage unter anderem erreichen, dass seine Abiturnote neu bewertet wird.1 Damit versucht er, die Folgen des Unterrichtsausfalls rechtlich auszugleichen.
Besonders interessant: Er hat bereits Anfang April Klage erhoben, die Begründung dafür jedoch erst am 27. August eingereicht. Zuvor versuchte er bereits mit einem Eilverfahren, eine schnelle Entscheidung herbeizuführen – ohne Erfolg. Der eigentliche Prozess soll nun voraussichtlich im November oder Dezember starten.1
Die ADD in Trier – als zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion – hat sich gegenüber dem SWR zu dem Fall geäußert. Dabei räumt die Behörde ein, dass tatsächlich viel Unterricht ausgefallen ist. Ein Sprecher formuliert es so: „Die ADD hatte Kenntnis und es ist unstrittig, dass es hier zu einer unglücklichen Häufung von Ausfall gekommen ist.“1
Gleichzeitig betont die ADD, dass ihr keinerlei Beschwerden aus dem betreffenden Abiturjahrgang vorlägen. Und sie widerspricht der Einschätzung des Klägers, was die Auswirkungen auf die Prüfungsleistungen betrifft: „Für die Leistungen, die in der Abiturprüfung erbracht werden können, war der Stundenausfall allerdings nicht von Nachteil“, heißt es in der offiziellen Stellungnahme.1
Die ADD erklärt außerdem, wie mit längerem Unterrichtsausfall in Leistungskursen der Oberstufe in der Regel umgegangen wird: „Ausfall von Lehrkräften in Leistungskursen der Oberstufe werden in der Regel von Stammpersonal vertreten, das dafür anderweitig entlastet wird.“ Diese Vertretungsregelung sei laut Behörde auch an der betreffenden Schule angewandt worden.1
Darüber hinaus verweist die ADD auf die Bedeutung von selbstständigem Arbeiten als Teil der gymnasialen Ausbildung: „Das hat auch mit der Erziehung zur Selbstständigkeit zu tun und ist ein Ziel der gymnasialen Oberstufe, die ja auf ein Studium vorbereitet.“ Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz könnten sich laut ADD darauf verlassen, dass sie auch bei temporärem Unterrichtsausfall umfassend auf Prüfungen vorbereitet werden – und ihnen im Hinblick auf Schulabschlüsse keine Nachteile entstehen.1
Was diesen Fall so spannend – und für viele so nachvollziehbar – macht: Es geht nicht um eine Lappalie. Unterrichtsausfall in der Oberstufe ist ein Thema, das viele Schülerinnen und Schüler kennen. Wenn ein junger Mensch dann das Gefühl hat, sein Weg ins Wunschstudium sei dadurch versperrt, versteht man den Frust.
Ob die Klage Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Der Prozess vor dem Verwaltungsgericht Neustadt soll voraussichtlich Ende des Jahres beginnen. Bis dahin bleibt der Fall offen – und es bleibt spannend, wie das Gericht die Argumente beider Seiten gewichtet.1
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