Nur noch heute – Angaben zu landauer Zweckentfremdungssatzung möglich
Seit diesem Jahr gilt in der Stadt Landau die Zweckentfremdungssatzung. Die ANTENNE hatte darüber berichtet. Die Satzung verbietet es Eigentümern, Wohnraum länger als sechs Monate lang leerstehen zu lassen. Wer das trotzdem macht, braucht dafür eine Genehmigung - oder zahlt eine Strafe. Mitte Januar sind an mehr als 20.000 Eigentümer in Landau Hinweisschreiben verschickt worden. Bis heute haben die Eigentümer Zeit, ihre Angaben zu machen.