Arbeitslose in Landau müssen Krankenschein beim Arbeitgeber vorlegen
Ab Januar müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Krankenschein mehr beim Arbeitgeber vorlegen. Darüber hatte die ANTENNE schon berichtet. Laut der Arbeitsagentur Landau – Südpfalz gilt diese Neuerung nicht für Arbeitslose. Sie müssen im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AUB, vorlegen. Die Vorlage einer AUB ist für Arbeitslose wichtig, um weiterhin Leistungen erhalten zu können. Auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Weiterbildungsmaßnahmen müssen weiterhin eine Bescheinigung vorlegen.