NEUSTADT

Gesetzesänderung: Keine rückwirkende Anmeldung von Mieterwechseln mehr möglich

today6. Juni 2025 11

Hintergrund
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Die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße informieren über eine gesetzliche Neuregelung, die ab dem 6. Juni 2025 in Kraft tritt und Auswirkungen auf alle Bürgerinnen und Bürger, Vermieter sowie Hausverwaltungen hat. Künftig ist es nicht mehr erlaubt, Umzüge oder Mieterwechsel rückwirkend zu melden. Änderungen müssen spätestens zum gewünschten Lieferbeginn bei den Stadtwerken eingegangen sein.

Konsequenzen für Mieter und Vermieter

Die neue Regelung bedeutet: Wer einen Umzug oder einen Mieterwechsel nicht rechtzeitig mitteilt, riskiert, dass der bisherige Vertrag weiterläuft – auch wenn der tatsächliche Nutzer bereits gewechselt hat. In der Praxis kann das dazu führen, dass der ehemalige Mieter weiterhin für Strom und Wasser zahlt, obwohl er nicht mehr in der Wohnung lebt.

Empfehlungen der Stadtwerke

Um unnötige Kosten, Verzögerungen oder Versorgungslücken zu vermeiden, empfehlen die Stadtwerke, Umzüge und Mieterwechsel mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich anzukündigen. Zudem sollten am Tag des Aus- oder Einzugs die Zählerstände festgehalten und unverzüglich an die Stadtwerke übermittelt werden. Diese Angaben sollten auch im Übergabeprotokoll dokumentiert werden.

Auch bei Eigentumswechseln gilt: Käuferinnen und Käufer sollten unmittelbar nach der Übergabe Kontakt mit den Stadtwerken aufnehmen, um eine nahtlose Versorgung sicherzustellen.

Digitale Services nutzen

Für die Ummeldung steht das Online-Portal der Stadtwerke Neustadt zur Verfügung. Weitere Informationen bietet ein Flyer, der bei den Stadtwerken erhältlich ist. Der Kundenservice ist zudem telefonisch und per E-Mail erreichbar.

Geschrieben von: Vanessa Lynn

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