NEUSTADT

Neustadt: Strengere Regeln für Bioabfall – falsch befüllte Tonnen bleiben künftig stehen

today14. Juli 2025 27

Hintergrund
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Seit Inkrafttreten der verschärften bundesweiten Bioabfallverordnung zum 1. Mai 2025 gelten auch in Neustadt strengere Vorgaben für die Entsorgung von Bioabfällen. Der Eigenbetrieb Stadtentsorgung Neustadt (ESN) reagiert darauf mit intensiveren Kontrollen. Künftig werden Biotonnen mit zu vielen Störstoffen nicht mehr geleert.

Ziel ist es, den Anteil an Fremdstoffen – insbesondere Kunststoff – deutlich zu senken. Diese stören nicht nur den Verwertungsprozess zu Biogas oder Kompost, sondern verursachen auch Umweltprobleme wie Mikroplastik im Boden und führen zu deutlich höheren Entsorgungskosten. Besonders problematisch sind biologisch abbaubare Plastiktüten, die sich in der kurzen Verweildauer der Abfälle in den Anlagen nicht vollständig zersetzen und als Störstoffe gelten.

Die neue Verordnung erlaubt nur noch maximal drei Prozent Störstoffe im Bioabfall, davon höchstens ein Prozent Kunststoff. Wird dieser Grenzwert überschritten, muss der gesamte Inhalt als Restmüll entsorgt werden – mit erheblichen Zusatzkosten, die auf den Gebührenhaushalt der Stadt durchschlagen.

Bereits seit 2022 kontrollieren Mitarbeitende des ESN regelmäßig die Biotonnen. Ab sofort wird bei falsch befüllten Tonnen ein Aufkleber („Rote Karte“) angebracht – die Tonne bleibt ungeleert stehen. Der Inhalt muss durch den Haushalt nachsortiert werden. Erst wenn dies dem ESN, etwa per E-Mail an biotonnen@esn-nw.de, mitgeteilt wird, erfolgt die Entleerung beim nächsten regulären Abfuhrtermin.

Alternativ kann eine kostenpflichtige Sonderleerung als Restmüll beantragt werden – allerdings zu deutlich höheren Gebühren.

Geschrieben von: Vanessa Lynn

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