Neue Allgemeinverfügung im Landkreis Germersheim
Neue Allgemeinverfügung für den Landkreis Germersheim. Die Verwaltung teilt mit, dass bis einschließlich den 15. Februar auch eine Maskenpflicht für unangemeldete Versammlungen gelte. Damit solle nicht das Versammlungsrecht eingeschränkt, sondern von der Aushöhlung geschützt werden, heißt es. Angemeldet Versammlungen unter dem Erlass klarer Regelungen seien auch weiterhin möglich, heißt es.