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Betretungsverbot für ungeimpftes Personal

today21. April 2022

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Regionale Medien berichten derzeit über ein mögliches Betretungsverbot für ungeimpftes Krankenhauspersonal. Auf Anfrage der ANTENNE bestätigt das Gesundheitsamt Südliche Weinstraße/Landau die Aussage, dass ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden könne. 

Wie das Gesundheitsamt Südliche Weinstraße/Landau auf Anfrage mitteilt, sind nach aktuellem Stand mehr als 300 Beschäftigte in der Gesundheitsbranche im Kreis und in der Stadt noch ungeimpft. Das bedeutet: sie dürfen derzeit ihre Tätigkeit aufgrund ihrer fehlenden vollständigen Impfung nicht ausüben. Allerdings befinden sich darunter auch Personen, die noch auf ihre zweite Impfung oder nach einer kürzlich erfolgten Infizierung mit dem Coronavirus auf ihren Genesenenstatus warten. Alle betroffenen Personen sind durch die Leitungsverantwortlichen der Einrichtungen oder der Unternehmen dem Gesundheitsamt Südliche Weinstraße gemeldet worden. Insbesondere sei nach Angaben des Gesundheitsamts als nächstes vorgesehen, dass die Personen, die bislang keine Nachweise vorgelegt haben, jeweils formal angehört werden. Hierzu wurde ihnen auch ein Zeitraum für die Rückäußerung mitgeteilt. Außerdem mussten die Fälle, in denen bislang die Vorlage eines Nachweises nicht fristgemäß erfolgt ist, parallel an die zuständige Bußgeldstelle mitgeteilt werden – denn das Nicht-Vorlegen des Nachweises stellt nach der gesetzlichen Grundlage einen Bußgeldtatbestand dar.

Written by: Vanessa Lynn

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