Heizungsbeihilfe für die Bevorratung von Heizmaterial in Germersheim
Der Fachbereich „soziale Hilfen“ der Kreisverwaltung Germersheim teilt mit, dass die Heizungsbeihilfe für die Bevorratung von Heizmaterial festgesetzt ist. Die Beihilfen sind für den Landkreis Germersheim in der Heizperiode zwischen dem 01. Oktober und dem 30. April nächsten Jahres vorgesehen. Anträge und Informationen sind bei den jeweiligen Stadt- oder Verbandsgemeinden zu finden.