Gesetzesänderung: Keine rückwirkende Anmeldung von Mieterwechseln mehr möglich
Die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße informieren über eine gesetzliche Neuregelung, die ab dem 6. Juni 2025 in Kraft tritt und Auswirkungen auf alle Bürgerinnen und Bürger, Vermieter sowie Hausverwaltungen hat. Künftig ist es nicht mehr erlaubt, Umzüge oder Mieterwechsel rückwirkend zu melden. Änderungen müssen spätestens zum gewünschten Lieferbeginn bei den Stadtwerken eingegangen sein. Konsequenzen für Mieter und Vermieter Die neue Regelung bedeutet: Wer einen Umzug oder einen Mieterwechsel nicht […]