Landau Land: vorbestrafter Flüchtling muss untergebracht werden
Die Verbandsgemeinde Landau-Land muss den vorbestraften Flüchtling aus Somalia unterbringen. Die ANTENNE hatte darüber berichtet. Somalia stellt keine Abschiebedokumente aus, weshalb die Landesregierung ihn nicht in eine Landesaufnahmeeinrichtung verlegen kann, berichtet der SWR. Der Mann bleibt vorerst in der Verbandsgemeinde Landau-Land untergebracht. Aufgrund seiner Gefährlichkeit und seines hohen Rückfallrisikos überwacht ihn die Polizei intensiv mit täglichen Kontrollen. Die Kosten für die Überwachung muss die Verbandsgemeinde Landau Land tragen.