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Kreis will Ferien-Unfall nicht zahlen

today11. September 2023 12

Hintergrund
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2013 ist bei einer Ferienaktion des Kreises Südliche Weinstraße ein Kind schwer verletzt worden. Die Antenne hatte darüber berichtet. Letzte Woche hat das Oberlandesgericht mitgeteilt, dass der Kreis jetzt dafür aufkommen muss. Der hat jetzt Berufung eingelegt. 

Das Oberlandesgericht hatte zuletzt entschieden, dass der Kreis Südliche Weinstraße die Folgekosten des tragischen Unfalls für den Jungen und seine Familie bezahlen muss, da die Kreisverwaltung und nicht der private Ponyhof damals als Veranstalter der Ferienaktionen auftrat, so das Gericht. Der Kreis Südliche Weinstraße will, das erneut über den Fall verhandelt wird. Dem SWR erklärte die Verwaltung, dass man das Leid des Unfallopfers nicht schmälern wolle. Das Wichtigste sei, dass die Versorgung des Jungen sichergestellt ist. Dennoch müsse die Haftungsfrage grundsätzlich geklärt werden. Die Kreisverwaltung weist zudem ausdrücklich daraufhin, dass es den Kreishaushalt stark belasten würde, wenn die Entscheidung des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken Bestand hätte. Das Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss jetzt entscheiden, ob die Revision zugelassen wird und die Sache noch einmal zu verhandeln ist.

Geschrieben von: Vanessa Lynn

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