Chaos um Verkürzung des Genesenennachweis
Den Genesenen-Status zu verkürzen verstößt gegen die Auffassung des Neustadter Verwaltungsgerichts. Den Eilanträgen gegen eine Verkürzung wurde jetzt stattgegeben, wie das Gericht mitteilt. Bund und Länder hatten unlängst beschlossen den Genesenen-Nachweis in seiner Gültigkeit einzuschränken und von sechs Monaten auf nur noch 90 Tage zu begrenzen. Dagegen sind mehrere Personen vorgegangen. Das Ergebnis: Neustadts Verwaltungsgericht gibt ihnen Recht. Zumindest formell verfassungswidrig sei die Verkürzung, heißt es in der Begründung. Die […]